Visum für den Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Was ist der BFD?

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein staatliches Freiwilligenprogramm in Deutschland, das Menschen aller Altersgruppen offensteht. Die Einsatzbereiche umfassen vor allem soziale, ökologische, kulturelle Tätigkeiten sowie Aufgaben im Bereich Katastrophen- und Zivilschutz.
Die Dauer des Dienstes liegt in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten und kann – je nach Einsatzstelle und individueller Situation – auf 18 bis maximal 24 Monate verlängert werden.


Wer kann sich bewerben?

  • Bewerben kann sich jede Person, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, es gibt keine obere Altersgrenze.

  • Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung des BFD erlaubt. Staatsangehörige bestimmter Länder können zeitweise von der Visumspflicht befreit sein, müssen aber dennoch einen rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen.

  • Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist für den BFD nicht erforderlich.


Einreisevisum (Nationales Visum, Kategorie D)

Für den BFD ist in der Regel ein nationales Visum der Kategorie D erforderlich, wenn Sie aus einem visumpflichtigen Staat kommen.

Erforderliche Unterlagen (typischerweise):

  • Vollständig ausgefüllter Visumantrag + Passkopie (Reisepass mit mind. zwei freien Seiten)

  • Aktuelle biometrische Passfotos

  • BFD-Vertrag, unterschrieben von der Einsatzstelle und der zuständigen Bundesbehörde (BAFzA)

  • Lebenslauf und Motivationsschreiben, in dem Sie Ihre Beweggründe und Ziele erläutern

  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts – z. B. Taschengeld, freie Unterkunft, Verpflegung oder entsprechende Geldleistungen der Einsatzstelle

  • Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von in der Regel 30.000 € für medizinische Behandlungen, Unfälle und ggf. Rückführung

  • Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse oder eine verbindliche Zusage, an einem Sprachkurs teilzunehmen

  • Ggf. ein Führungszeugnis bzw. Nachweis über gute Führung, je nach Anforderungen der Auslandsvertretung


Gebühren und Bearbeitungszeit

  • Die Visumgebühr beträgt in der Regel etwa 75 €.

  • Die Bearbeitungszeit liegt meist bei 4–6 Wochen, kann aber je nach Botschaft, Saison und Auslastung variieren.


Aufenthaltstitel (Residence Permit)

Nach der Einreise mit dem nationalen Visum beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel für den Bundesfreiwilligendienst, in der Regel für die Dauer Ihres BFD-Vertrages.

  • Die Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich auf den BFD beschränkt:

    • Nebenjobs sind nicht erlaubt.

    • Auch zusätzliche Praktika außerhalb des BFD werden in der Regel nicht genehmigt.


Leistungen und Vorteile

  • Ein monatliches Taschengeld (Pocket Money), das in manchen Fällen bis zu etwa 604 € betragen kann.

  • Umfassende Sozialversicherung: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw.

  • Zugang zu Bildungsseminaren und pädagogischer Begleitung, die fester Bestandteil des BFD sind.

  • Je nach individueller Situation können weitere Sozialleistungen (z. B. Kindergeld oder Bürgergeld) ganz oder teilweise anrechenbar oder kombinierbar sein.


Dauer und erneute Teilnahme

  • Die übliche Dauer beträgt 6–12 Monate, mit der Möglichkeit, auf 18 oder 24 Monate zu verlängern.

  • Personen, die älter als 27 Jahre sind und bereits einen BFD geleistet haben, müssen in der Regel 5 Jahre warten, bevor sie erneut einen Bundesfreiwilligendienst antreten können.


Praktische Schritte zur Bewerbung

  1. Suche einer Einsatzstelle

    • Über offizielle Suchportale für BFD-Einsatzstellen können Sie gezielt nach passenden Angeboten suchen und sich direkt bei der Einsatzstelle bewerben.

  2. BFD-Vertrag abschließen

    • Nach einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie einen BFD-Vertrag, der von der Einsatzstelle und der zuständigen Bundesbehörde unterschrieben wird.

  3. Visum der Kategorie D beantragen

    • Mit dem Vertrag und den übrigen Unterlagen stellen Sie bei der deutschen Botschaft / dem Konsulat in Ihrem Land einen Antrag auf Nationales Visum D.

  4. Nach Ankunft in Deutschland

    • Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt an (Wohnsitzanmeldung).

    • Stellen Sie bei der Ausländerbehörde den Antrag auf einen Aufenthaltstitel für den BFD.

  5. Start des Dienstes und Teilnahme an Seminaren

    • Beginnen Sie Ihren Dienst in der Einsatzstelle und nehmen Sie an den vorgesehenen Seminartagen und Bildungsangeboten teil.


Fazit

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Ihnen die Möglichkeit, einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten und gleichzeitig von einer umfassenden staatlichen Unterstützung zu profitieren.
Das Visum und der Aufenthaltstitel sind konkret an den BFD gebunden; zusätzliche Erwerbstätigkeit ist nicht zulässig.
Der Dienst umfasst finanzielle Leistungen, volle soziale Absicherung sowie pädagogische und fachliche Begleitung und ist damit eine hervorragende Gelegenheit, Deutschland kulturell und beruflich kennenzulernen – etwa als Orientierungsphase vor Studium, Ausbildung oder langfristigen Aufenthaltsplanungen.

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