Pflegeunterstützungsgeld: Einkommensersatz bei der akuten Pflege von Angehörigen in Deutschland
Wenn ein Familienmitglied plötzlich erkrankt und dringend Pflege braucht, sehen sich viele Menschen gezwungen, kurzfristig der Arbeit fernzubleiben, um sich um die betroffene Person zu kümmern. Diese menschlich verständliche Situation kann schnell zu erheblichen finanziellen Einbußen führen – vor allem dann, wenn die hauptverdienende Person in der Familie ihre Arbeit vorübergehend unterbrechen muss.
Genau hier setzt das Pflegeunterstützungsgeld an: ein finanzieller Ausgleich, den das deutsche System der sozialen Sicherung für Menschen vorsieht, die ihre Erwerbstätigkeit kurzfristig unterbrechen müssen, um in einem Akutfall die erste Pflege und Organisation für einen nahen Angehörigen zu übernehmen.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine temporäre Lohnersatzleistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, GKV) gezahlt wird. Sie dient dazu, den Verdienstausfall während einer kurzzeitigen Freistellung von der Arbeit auszugleichen, wenn Beschäftigte akut und ungeplant einen nahen Angehörigen pflegen müssen.
Der Anspruch besteht bis zu maximal 10 Arbeitstage pro Akutfall.
Ziel dieser Leistung ist es, den Angehörigen Zeit für die Organisation der weiteren Pflege zu verschaffen – zum Beispiel:
eine längerfristige Pflege zu organisieren,
einen Platz in einer Pflegeeinrichtung zu suchen,
oder wichtige Entscheidungen zur häuslichen Pflege zu treffen –
ohne sofort unter massiven finanziellen Druck zu geraten.
Pflegeunterstützungsgeld kann jede Person erhalten, die
als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt ist (Angestellte),
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
sich vorübergehend von der Arbeit freistellen lässt, um in einem akuten Fall einen nahen Angehörigen zu pflegen,
und zwar, wenn es sich um einen nahen Angehörigen ersten Grades handelt, zum Beispiel:
Eltern,
Kinder،
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner,
Geschwister,
Großeltern.
In der Regel haben Selbstständige (Selbstständige) oder Personen, die ausschließlich in einer privaten Krankenversicherung (Private Krankenversicherung) versichert sind, keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld – es sei denn, es bestehen besondere Ausnahmeregelungen oder freiwillige Zusatzversicherungen, die eine solche Leistung abdecken.
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes orientiert sich an der Berechnung des Krankengeldes (Krankengeld).
In der Praxis gilt:
Es werden in der Regel rund 90 % des üblichen Nettoentgelts gezahlt.
Wenn zusätzlich leistungsabhängige Entgeltbestandteile (z. B. Überstundenvergütung) eine Rolle spielen, kann die Leistung in bestimmten Fällen bis zu 100 % des üblichen Nettoeinkommens erreichen.
Für das tägliche Höchstmaß gelten die jeweiligen gesetzlichen Grenzen des Krankengeldes; die konkrete Höhe kann je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen.
Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, sollten folgende Schritte beachtet werden:
Arbeitgeber sofort informieren
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mit, dass Sie sich kurzfristig freistellen lassen müssen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen.
Ärztliches Attest einholen
Lassen Sie durch eine Ärztin oder einen Arzt bestätigen, dass die betroffene Person akut pflegebedürftig ist und sofortige Unterstützung benötigt.
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse folgende Unterlagen ein:
das ärztliche Attest,
einen Einkommensnachweis (z. B. aktuelle Gehaltsabrechnungen),
eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Zeitraum der Arbeitsverhinderung.
Es ist ratsam, die Unterlagen so schnell wie möglich einzureichen, um Verzögerungen bei der Auszahlung der Leistung zu vermeiden.
Es ist möglich, dass mehrere Familienangehörige sich die Pflege in einem Akutfall teilen. In diesem Fall können die insgesamt 10 Tage auf mehrere Personen verteilt werden.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist nicht Teil der langfristigen Pflegezeit (Pflegezeit), sondern eine eigenständige Leistung ausschließlich für Not- und Akutfälle.
Grundsätzlich ist es möglich, das Pflegeunterstützungsgeld mehrmals in Anspruch zu nehmen, wenn neue Notfälle eintreten – sei es bei anderen Angehörigen oder bei derselben Person zu einem späteren Zeitpunkt, sofern erneut eine akute Situation vorliegt.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine wichtige sozial- und familienpolitische Unterstützungsleistung in Deutschland. Es hilft, die Spannung zwischen familiärer Verantwortung und wirtschaftlicher Existenzsicherung abzufedern.
Durch diese Leistung können Beschäftigte in besonders kritischen Momenten im Leben – wenn nahe Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden – ihre Zeit und Aufmerksamkeit ganz der Pflege widmen, ohne gleichzeitig große finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.
Damit ist das Pflegeunterstützungsgeld ein weiterer Ausdruck für das Bestreben des deutschen Sozialsystems, familiäre Solidarität und menschliche Würde in der Pflege aktiv zu unterstützen.
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