Messeförderprogramm: Wie bekommst du bis zur Hälfte deiner Messekosten zurück?
Was ist dieses Programm?
Der Bund (BMWK/BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups finanziell, wenn sie sich an internationalen Messen in Deutschland beteiligen – und zwar über gemeinsame „Made in Germany“-Gemeinschaftsstände (foerderdatenbank.de, bafa.de).
Wie viel kannst du bekommen?
Das Programm fördert 60 % der Kosten für Standmiete und Standaufbau bei den ersten beiden Teilnahmen an derselben Messe.
Bei der dritten Teilnahme sinkt die Förderquote auf 50 % –
danach ist keine weitere Förderung für dieselbe Messe möglich.
Der Förderhöchstbetrag liegt bei 7.500 € pro Unternehmen und pro Messe (foerderdatenbank.de).
Die Grundlogik ist bundesweit gleich; einige Bundesländer (z. B. Bayern) legen zusätzlich eigene Programme oben drauf, um die lokale Wirtschaft extra zu stärken.
Wer kann gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
„Young Innovators“ / junge Unternehmen, z. B.:
jünger oder gleich 10 Jahre,
bis 50 Beschäftigte,
bis 10 Mio. € Jahresumsatz,
mit innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren (auma.de).
Wichtig:
Die Teilnahme muss über einen offiziellen Gemeinschaftsstand erfolgen, der von einem anerkannten Messeveranstalter oder Verband organisiert wird (z. B. „German Pavilion“, „Made in Germany“).
Welche Kosten sind förderfähig?
Gefördert werden:
Standmiete (Standmiete) im Gemeinschaftsstand
Standbau (Standaufbau) und Grundausstattung, wie sie im Paket des Gemeinschaftsstandes enthalten sind
Nicht gefördert werden z. B.:
Reise- und Übernachtungskosten
Transport, Zoll und Logistik
individuelle Sonderbauten oder zusätzliche exklusive Flächen außerhalb des Gemeinschaftsstandes
Solche Kosten können ggf. über Landesprogramme, Banken (z. B. Bürgschaften, Kredite) oder andere Förderinstrumente unterstützt werden.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Anmeldung zum Gemeinschaftsstand
Frühzeitig beim zuständigen Messeveranstalter oder über AUMA anmelden.
Stichtag: mindestens 8 Wochen vor Messebeginn (auma.de).
Förderantrag bei BAFA stellen
Nach der Anmeldung am Gemeinschaftsstand:
Antrag bei BAFA einreichen – inklusive
Anmeldebestätigung
Kostenschätzung für Standmiete und Standaufbau
Nach der Messe: Verwendungsnachweis & Auszahlung
Messe findet statt, du nimmst regulär teil.
Du erhältst die Rechnung des Veranstalters für deinen Messeplatz im Gemeinschaftsstand.
Anschließend reichst du bei BAFA ein:
Auszahlungsantrag
Verwendungsnachweis (Verwendungsnachweis) mit Belegen (Rechnungen, Zahlungsnachweise) (handelsblatt.com).
Nach Prüfung zahlt BAFA den bewilligten Förderbetrag aus.
Kurzübersicht
| Punkt | Details |
|---|---|
| Förderquote | 60 % für die ersten 2 Teilnahmen, 50 % für die 3. Teilnahme |
| Deckel | max. 7.500 € pro Messe / pro Unternehmen |
| Zielgruppe | KMU & junge innovative Unternehmen (≤ 10 Jahre, ≤ 50 MA, ≤ 10 Mio. €) |
| Kosten | Standmiete + Standaufbau im Gemeinschaftsstand |
| Voraussetzung | Teilnahme über einen offiziellen „Made in Germany“-Gemeinschaftsstand |
| Ablauf | 1) Anmeldung → 2) BAFA-Antrag ≥ 8 Wochen vorher → 3) Nachweis nach der Messe |
Fazit
Mit dem Messeförderprogramm kannst du dir als KMU oder Start-up einen erheblichen Teil deiner Messekosten zurückholen – vor allem in den ersten drei Beteiligungen an einer Messe.
Wer sich rechtzeitig anmeldet, sauber dokumentiert und die Fristen beachtet, kann aus einem teuren Messeauftritt einen strategisch geförderten Wachstumsschritt machen.
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