Messeförderprogramm: Erstattung von 50 % der Kosten für internationale Messestände

Messeförderprogramm: Wie bekommst du bis zur Hälfte deiner Messekosten zurück?

Was ist dieses Programm?

Der Bund (BMWK/BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups finanziell, wenn sie sich an internationalen Messen in Deutschland beteiligen – und zwar über gemeinsame „Made in Germany“-Gemeinschaftsstände (foerderdatenbank.de, bafa.de).

Wie viel kannst du bekommen?

  • Das Programm fördert 60 % der Kosten für Standmiete und Standaufbau bei den ersten beiden Teilnahmen an derselben Messe.

  • Bei der dritten Teilnahme sinkt die Förderquote auf 50 %

  • danach ist keine weitere Förderung für dieselbe Messe möglich.

  • Der Förderhöchstbetrag liegt bei 7.500 € pro Unternehmen und pro Messe (foerderdatenbank.de).

  • Die Grundlogik ist bundesweit gleich; einige Bundesländer (z. B. Bayern) legen zusätzlich eigene Programme oben drauf, um die lokale Wirtschaft extra zu stärken.

Wer kann gefördert werden?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • „Young Innovators“ / junge Unternehmen, z. B.:

    • jünger oder gleich 10 Jahre,

    • bis 50 Beschäftigte,

    • bis 10 Mio. € Jahresumsatz,

    • mit innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren (auma.de).

Wichtig:
Die Teilnahme muss über einen offiziellen Gemeinschaftsstand erfolgen, der von einem anerkannten Messeveranstalter oder Verband organisiert wird (z. B. „German Pavilion“, „Made in Germany“).

Welche Kosten sind förderfähig?

Gefördert werden:

  • Standmiete (Standmiete) im Gemeinschaftsstand

  • Standbau (Standaufbau) und Grundausstattung, wie sie im Paket des Gemeinschaftsstandes enthalten sind

Nicht gefördert werden z. B.:

  • Reise- und Übernachtungskosten

  • Transport, Zoll und Logistik

  • individuelle Sonderbauten oder zusätzliche exklusive Flächen außerhalb des Gemeinschaftsstandes

Solche Kosten können ggf. über Landesprogramme, Banken (z. B. Bürgschaften, Kredite) oder andere Förderinstrumente unterstützt werden.

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Anmeldung zum Gemeinschaftsstand

    • Frühzeitig beim zuständigen Messeveranstalter oder über AUMA anmelden.

    • Stichtag: mindestens 8 Wochen vor Messebeginn (auma.de).

  2. Förderantrag bei BAFA stellen

    • Nach der Anmeldung am Gemeinschaftsstand:

    • Antrag bei BAFA einreichen – inklusive

      • Anmeldebestätigung

      • Kostenschätzung für Standmiete und Standaufbau

  3. Nach der Messe: Verwendungsnachweis & Auszahlung

    • Messe findet statt, du nimmst regulär teil.

    • Du erhältst die Rechnung des Veranstalters für deinen Messeplatz im Gemeinschaftsstand.

    • Anschließend reichst du bei BAFA ein:

      • Auszahlungsantrag

      • Verwendungsnachweis (Verwendungsnachweis) mit Belegen (Rechnungen, Zahlungsnachweise) (handelsblatt.com).

    • Nach Prüfung zahlt BAFA den bewilligten Förderbetrag aus.

Kurzübersicht

Punkt Details
Förderquote 60 % für die ersten 2 Teilnahmen, 50 % für die 3. Teilnahme
Deckel max. 7.500 € pro Messe / pro Unternehmen
Zielgruppe KMU & junge innovative Unternehmen (≤ 10 Jahre, ≤ 50 MA, ≤ 10 Mio. €)
Kosten Standmiete + Standaufbau im Gemeinschaftsstand
Voraussetzung Teilnahme über einen offiziellen „Made in Germany“-Gemeinschaftsstand
Ablauf 1) Anmeldung → 2) BAFA-Antrag ≥ 8 Wochen vorher → 3) Nachweis nach der Messe

Fazit

Mit dem Messeförderprogramm kannst du dir als KMU oder Start-up einen erheblichen Teil deiner Messekosten zurückholen – vor allem in den ersten drei Beteiligungen an einer Messe.
Wer sich rechtzeitig anmeldet, sauber dokumentiert und die Fristen beachtet, kann aus einem teuren Messeauftritt einen strategisch geförderten Wachstumsschritt machen.

Das Redaktionsteam der Website bemüht sich, durch intensive Recherche und Einsicht in verschiedene Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben sich als nicht abschließend gesichert erweisen. Daher sollten die Informationen in den Artikeln als erste Orientierung verstanden werden; wenden Sie sich stets an zuständige Stellen, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.


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