Miete von medizinischen Heimgeräten vor der Rückkehr ins Heimatland

Miete von medizinischen Hilfsmitteln zu Hause in Deutschland vor der Rückkehr in Ihr Heimatland: Was sollte man wissen?

Die Miete von medizinischen Hilfsmitteln für den häuslichen Gebrauch („Medizinische Hilfsmittel zur Miete“) ist eine wichtige Option für Patientinnen und Patienten, die sich in Deutschland behandeln lassen haben und vor der Rückkehr in ihr Heimatland eine Rehabilitationsphase oder therapeutische Unterstützung benötigen. Dazu gehören unter anderem: Rollstühle, Pflegebetten, Sauerstoffgeräte, Infusionspumpen und sogar tragbare Beatmungsgeräte.

Wer ist mietberechtigt?

Medizinische Hilfsmittel können grundsätzlich auch von nicht in Deutschland krankenversicherten ausländischen Patientinnen und Patienten (Nicht-Versicherter Ausländer) gemietet werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein ärztlicher Bericht, der die Nutzung des Hilfsmittels empfiehlt

  • Ein klarer Rückkehrplan (Abreisedatum, Zielland)

  • Gültige Ausweisdokumente und eine temporäre Anschrift in Deutschland

  • In einigen Fällen: ein Finanzierungsnachweis oder eine Kautions- bzw. Bürgschaftsvereinbarung

Die am häufigsten gemieteten Hilfsmittel

Hilfsmittel Einsatzgebiet
Elektrisches Pflegebett (Pflegebett) Erholung nach Operationen oder bei Lähmungen / eingeschränkter Mobilität
Rollstuhl (Rollstuhl) Mobilität innerhalb und außerhalb des Krankenhauses / der Unterkunft
Mobiles Sauerstoffgerät (Sauerstoffgerät) Bei chronischer Ateminsuffizienz oder Lungenerkrankungen
Gehwagen / Rollator (Rollator) Unterstützung der Gehfähigkeit nach Operationen oder Unfällen
Absauggerät (Absauggerät) Entfernung von Sekreten bei Patienten mit Atemwegserkrankungen
Ernährungs- oder Medikamentenpumpe (Infusionspumpe) Für künstliche Ernährung oder kontinuierliche Medikamentengabe
Wechseldruckmatratze gegen Dekubitus (Wechseldruckmatratze) Für bettlägerige Patientinnen und Patienten zum Schutz vor Druckgeschwüren

Wie läuft die Anmietung ab?

  • Kontakt zu einem qualifizierten Anbieter (Sanitätshaus):
    Zum Beispiel Firmen wie „Rehashop“, „Medi-Markt“, „Samedo“ oder lokale Sanitätshäuser.

  • Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept oder ärztliche Verordnung):
    Möglichst auf Deutsch oder Englisch, damit das Sanitätshaus die Indikation eindeutig nachvollziehen kann.

  • Festlegung der Mietdauer:
    Von einem einzelnen Tag bis hin zu mehreren Wochen – je nach medizinischer Notwendigkeit.

  • Unterzeichnung eines Mietvertrags (Mietvertrag):
    Mit detaillierten Mietbedingungen, Preisen, Haftung und Rückgaberegelungen.

  • Hinterlegung einer Kaution (Kaution):
    Die Kaution wird in der Regel nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Geräts erstattet.

  • Liefer- und Aufbauservice:
    Auf Wunsch Lieferung zur Wohnung oder ins Hotel sowie Montage und Einweisung – meist gegen Aufpreis.

Was kostet die Miete?

Die Preise variieren je nach Gerät, Anbieter und Mietdauer. Beispiele:

  • Rollstuhl: ca. 20–60 € pro Woche

  • Elektrisches Pflegebett: ca. 50–100 € pro Woche

  • Sauerstoffgerät: ca. 100–200 € pro Woche zuzüglich Kosten für Flaschen / Kartuschen

  • Infusions- oder Spritzenpumpe: bis zu 300 € pro Woche

In vielen Fällen wird zusätzlich eine Kaution zwischen 100 und 500 € verlangt, die bei Rückgabe des Gerätes in einwandfreiem Zustand zurückgezahlt wird.

Was passiert nach der Rückkehr in Ihr Heimatland?

  • Einige Unternehmen bieten die Möglichkeit, das gemietete Gerät nach einer Mietphase zu übernehmen (Kaufoption). In diesem Fall wird ein Teil der bereits gezahlten Miete auf den Kaufpreis angerechnet.

  • Medizinische Transportfirmen können den Transport per Flugzeug oder Landweg in Ihr Heimatland organisieren, sofern die Zollbestimmungen des Ziellandes beachtet werden.

  • Es ist wichtig, eine CE-Konformitätserklärung oder eine Bedienungs- bzw. Konformitätsbescheinigung auf Englisch anzufordern, um sie bei Zollbehörden oder Fluggesellschaften vorlegen zu können.

Ist ein deutsches Rezept zwingend erforderlich?

Nicht unbedingt. Einige Anbieter akzeptieren auch einen ärztlichen Bericht des behandelnden Arztes aus dem Heimatland, insbesondere wenn die Kosten privat (bar oder per Karte) bezahlt werden.

Trotzdem gilt:
Ein deutsches Rezept oder eine Verordnung eines in Deutschland tätigen Arztes erhöht die Akzeptanz, erweitert die Auswahl der Anbieter und kann Prozesse beschleunigen.

Wichtige Hinweise

  • Prüfen Sie den Zustand des Geräts bei der Übergabe und bestehen Sie auf einer Einweisung und Probe.

  • Verlangen Sie eine detaillierte Quittung, aus der Gerätetyp, Mietdauer, Kaution und Kosten klar hervorgehen.

  • Bewahren Sie alle Verträge und Rechnungen sorgfältig auf – eventuell können Sie die Kosten später ganz oder teilweise bei Ihrer Krankenversicherung oder einem Kostenträger geltend machen.

Fazit

Die Miete von medizinischen Hilfsmitteln für den häuslichen Gebrauch in Deutschland ist eine praktische und flexible Lösung für internationale Patientinnen und Patienten in der Phase nach einer Behandlung. Entscheidend sind:

  • frühzeitige Planung,

  • ein gutes Verständnis der Vertragsbedingungen,

  • sowie die Wahl eines seriösen Anbieters, der idealerweise Unterstützung auf Englisch oder in Ihrer Sprache anbieten kann.


Das Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherchen und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in diesem Artikel als erste Orientierung und wende dich für verbindliche und aktuelle Auskünfte stets an die zuständigen Fachstellen, medizinischen Einrichtungen und Behörden.


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