Energiegeld für Studierende: 200 € als Energie-Notfallhilfe

1. Was ist diese Zahlung und warum wurde sie eingeführt?
Es handelt sich um eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und Auszubildende als Ausgleich für gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten im Jahr 2022 (bundesregierung.de).

2. Wer hat Anspruch?
Die Unterstützung umfasst:

  • Studierende (Bachelor, Master, Promotion),

  • Auszubildende (Fach- und Berufsschüler) in anerkannten Bildungsgängen mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren,
    unter der Bedingung, dass sie am 1. Dezember 2022 im Bildungssystem immatrikuliert/eingeschrieben waren und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten (bundesregierung.de).

Eingeschlossen sind auch ausländische Studierende, die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland lebten und eingeschrieben waren – ausgenommen sind kurzfristige Besucher.

3. Wie hoch ist die Unterstützung?
Es sind 200 Euro einmalig. Die Zahlung ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen wie BAföG oder Wohngeld angerechnet (bundesregierung.de).

4. Wie, wo und auf welchem Weg wurde sie ausgezahlt?
Die Antragstellung war vom 15. März 2023 bis zum 2. Oktober 2023 über die zentrale Plattform Einmalzahlung200.de möglich (studis-online.de).
Für die Antragstellung benötigte man in der Regel einen Code der Hochschule oder nutzte BundID/ELSTER (taxfix.de).
Nach den Angaben wurden rund 1,7 Millionen Anträge innerhalb von zwei Arbeitstagen erfolgreich bearbeitet; eine Besteuerung erfolgte nicht.

5. Was, wenn man die Frist verpasst hat?
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, da die Frist am 2. Oktober 2023 endete.
Wer beantragt hat, aber keine Auszahlung erhalten hat, kann den Status über die Plattform prüfen oder die Hotline kontaktieren (Nummer verfügbar).

6. Wichtige Hinweise

  • Prüfe, ob du den Code deiner Hochschule erhalten hast.

  • Auch bei BAföG gibt es keine automatische Auszahlung – es musste ein separater Antrag gestellt werden.

  • Die Auszahlung erfolgte nach Bewilligung oft schnell, meist innerhalb von zwei Arbeitstagen.

Zusammenfassung (übersichtlich)

Punkt Erklärung
Betrag 200 € einmalig
Zeitliche Voraussetzung Immatrikulation/Einschreibung vor bzw. am 1.12.2022
Plattform Einmalzahlung200.de
Frist bis 2.10.2023
Steuer & Sozialleistungen wird nicht angerechnet / steuerfrei
BAföG-Berechtigte ja – mit separatem Antrag


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