Rechtsanwalt Uwe Kurzmann berät und vertritt Mandanten in Berlin insbesondere im Familienrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht. Im Familienrecht befasst er sich mit rechtlichen Angelegenheiten rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie, Verwandtschaft, Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Im Sozialrecht unterstützt er bei Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen, Arbeitsagentur, Jobcenter und Rentenversicherung, unter anderem bei Grundsicherung, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung. Zum weiteren Tätigkeitsbereich gehören verkehrsrechtliche Angelegenheiten und Ordnungswidrigkeiten.
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