Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD wurde ein Iraner vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen haben jedoch ergeben, dass es keine ausreichenden Hinweise gibt, die ihn mit der Tat in Verbindung bringen. Es steht fest, dass dieser Mann seit zwei Jahren ausreisepflichtig ist und somit rechtlich verpflichtet ist, Deutschland zu verlassen. Die Behörden prüfen nun, welche Schritte als nächstes unternommen werden müssen, um dieser Ausreisepflicht nachzukommen.