Das hessische Innenministerium hat neue Voraussetzungen geschaffen, um Abschiebungen nach Afghanistan auszuweiten. In Zukunft sollen nicht nur afghanische Straftäter und Gefährder abgeschoben werden, sondern auch andere Personen, die als nicht schutzbedürftig gelten. Diese Entscheidung folgt auf eine Überprüfung der bestehenden Regelungen und soll gewährleisten, dass Deutschland effektiver mit der Rückführung von Personen umgeht, die keinen Anspruch auf Asyl haben. Der Bund hat dabei die rechtlichen Grundlagen angepasst, um die Rückführungen zu erleichtern und die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen.