Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das Verfahren gegen einen Rentner eingestellt, der Bundeskanzler Friedrich Merz als „Pinocchio“ bezeichnet hatte. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass die Äußerung unter die Meinungsfreiheit falle und keine strafbare Handlung darstelle. Der Fall sorgte für Diskussionen in den Medien. Mehrere Zeitungen betonten, dass die Entscheidung die Bedeutung der freien Meinungsäußerung auch gegenüber führenden Politikern unterstreiche.
Quellen – Agenturen