Die Reise der drei Farben von der Weimarer Republik bis zur Symbolik der Einheit nach der Teilung
Einleitung
Am 3. Oktober 1990 wurden die beiden deutschen Staaten nach vier Jahrzehnten der Teilung wiedervereint.
Zu den bedeutenden symbolischen Entscheidungen, die dieses Ereignis begleiteten, gehörte die Wahl der Nationalflagge des vereinten Staates.
Dabei wurde die Flagge der Bundesrepublik Deutschland (Schwarz – Rot – Gold) als offizielle Flagge des vereinten Deutschlands übernommen.
Doch warum wurde keine neue Flagge entworfen, die die Einheit ausdrückt? Und warum wurde die Flagge der DDR nicht berücksichtigt?
In diesem Artikel erläutern wir den politischen, historischen und rechtlichen Hintergrund dieser Entscheidung und zeigen, wofür diese Flagge in der deutschen Erinnerungskultur steht.
Erstens: Wie sahen die Flaggen West- und Ostdeutschlands aus?
Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
Sie besteht aus drei gleich breiten, horizontalen Streifen in den Farben: Schwarz – Rot – Gold, ohne weitere Symbole.
Die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
Sie zeigte dieselben Farben, war jedoch in der Mitte mit sozialistischen Hoheitszeichen versehen: Hammer, Zirkel und Ährenkranz – als Symbole für Arbeiter, Intelligenz und Bauern.
Zweitens: Die Herkunft der drei Farben – warum Schwarz, Rot und Gold?
Die drei Farben gehen zurück auf:
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die Uniformen des Lützowschen Freikorps, das 1813 gegen Napoleon kämpfte. Die Uniformen waren schwarz, mit roten Aufschlägen und goldfarbenen Messingknöpfen.
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Später wurden diese Farben zu einem Symbol für Demokratie und Volksfreiheit im Revolutionsjahr 1848 und schließlich zur Flagge der demokratischen Weimarer Republik (1919–1933).
Das heißt: Die Farben der westdeutschen Flagge standen in der Tradition des demokratischen und liberalen Deutschlands – im Gegensatz zur Symbolik des Kaiserreichs, des Nationalsozialismus oder des real existierenden Sozialismus.
Drittens: Warum wurde bei der Einheit die Flagge Westdeutschlands bevorzugt?
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Rechtliche und verfassungsrechtliche Kontinuität
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde nach der Wiedervereinigung nicht als völlig neuer Staat gegründet, sondern blieb völkerrechtlich und verfassungsrechtlich der fortbestehende Staat, der die DDR in seine Ordnung aufnahm.
Daher blieben das Grundgesetz, die Flagge und das Bundeswappen unverändert bestehen – als Symbole des rechtlich fortgeführten, legitimen Staates.
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Ablehnung der Symbolik des sozialistischen Systems
Die Flagge der DDR trug das Emblem eines kommunistischen Systems, das durch eine innere, friedliche Revolution überwunden wurde.
Viele Deutsche – besonders im Osten – wollten einen klaren Bruch mit den politischen Symbolen des untergegangenen Regimes.
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Der Wunsch, spaltende Symbole zu vermeiden
Hätte man versucht, Elemente beider Flaggen zu verbinden oder eine völlig neue Flagge zu entwerfen, hätte dies intensive politische und identitäre Konflikte ausgelöst.
Die Wahl der westdeutschen Flagge galt als konsensorientierte Lösung, die international anerkannt war und die Einheit unter dem Banner der Demokratie zum Ausdruck brachte.
Viertens: Die Haltung der Ostdeutschen zu dieser Entscheidung
Anfangs äußerten einige Ostdeutsche die Sorge, „geschluckt“ zu werden, anstatt wirklich partnerschaftlich integriert zu sein.
Doch schon bald wurde die schwarz-rot-goldene Flagge zum Symbol für Einheit und Freiheit – nicht zuletzt, weil sie bereits am Tag des Mauerfalls, dem 9. November 1989, auf Plätzen und Gebäuden in Berlin gehisst wurde.
Heute gilt die Flagge als Symbol für den Bruch sowohl mit dem Nationalsozialismus als auch mit dem Staatssozialismus und für die Zugehörigkeit zu einem demokratischen Europa.
Fünftens: Warum wurde für das vereinte Deutschland keine neue Flagge entworfen?
Obwohl es in den frühen 1990er-Jahren einzelne Vorschläge gab (etwa die Ergänzung eines Sterns oder zusätzlicher Linien),
war sich die große Mehrheit der Parteien und gesellschaftlichen Kräfte darin einig, dass:
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Deutschland nicht „bei Null“ beginnt, sondern seinen demokratischen Weg fortsetzt.
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nationale Symbole einfach, beständig und international gut erkennbar sein sollten.
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die Beibehaltung der Flagge Teil der rechtlichen und politischen Stabilität nach der Wiedervereinigung ist.
Schlussfolgerung
Die Übernahme der westdeutschen Flagge nach der Wiedervereinigung war kein bloßer Formalakt, sondern eine Entscheidung mit tiefen historischen und geistigen Bezügen.
Diese Flagge ist im Laufe der Zeit mit Freiheit, Einheit und demokratischer Identität verknüpft worden – als Gegenbild zu Unterdrückung und Teilung.
Deshalb blieb sie unverändert: Schwarz – Rot – Gold, wehend über einem geeinten Staat und stehend für eine Nation, die sich entschlossen hat, ihre Vergangenheit zu überwinden und mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken.
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