Wie bildet sich die Exekutive in einem demokratischen Bundesstaat?
Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland gilt als eines der politisch stabilsten Länder der Welt. Ihr System basiert auf einer parlamentarischen Demokratie und einem fein austarierten föderalen Aufbau.
Doch nach jeder Bundestagswahl stellt sich eine häufige Frage: Wie wird die deutsche Bundesregierung eigentlich gebildet?
Wird sie direkt vom Volk gewählt? Wer ernennt den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin? Wer ist an der Regierungsbildung beteiligt? Und welche Rolle spielt der Bundespräsident?
In diesem Artikel erläutern wir Schritt für Schritt den Prozess der Regierungsbildung in Deutschland und erklären die verfassungsmäßigen Rollen aller beteiligten Akteure.
Erstens: Wer wählt die Regierung in Deutschland?
Anders als in manchen anderen Systemen wird der Regierungschef – also der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin – nicht direkt vom Volk gewählt.
Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Mitglieder des Deutschen Bundestages, der aus mindestens 598 Abgeordneten besteht und aufgrund des personalisierten Verhältniswahlrechts auf über 700 Sitze anwachsen kann.
Auf Grundlage dieses Wahlergebnisses wird die Regierung gebildet durch:
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Parteibündnisse (Koalitionen) im Parlament,
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die Wahl des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin durch die Mehrheit der Abgeordneten,
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die Ernennung der Ministerinnen und Minister auf Vorschlag des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin,
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die formelle Bestätigung der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin.
Zweitens: Der erste Schritt – das Wahlergebnis
Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Bundestagswahl:
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wird festgestellt, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhalten hat,
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erreicht eine einzelne Partei nur selten die absolute Mehrheit (50 % + 1 Sitz),
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beginnen daher Verhandlungen zwischen den Parteien, um eine regierungsfähige Koalition zu bilden.
Drittens: Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung
Parteien, die politisch nah beieinanderliegen, nehmen intensive Verhandlungen auf, um eine Koalitionsregierung zu bilden.
Diese Gespräche stützen sich auf Programme, inhaltliche Prioritäten, die Verteilung von Ämtern und die Ausarbeitung gemeinsamer Regierungspläne.
Am Ende wird ein Koalitionsvertrag ausgearbeitet, in dem die vereinbarte Politik sowie die Aufteilung der Ministerien festgehalten werden.
Beispiel:
Im Jahr 2021 wurde die sogenannte „Ampelkoalition“ gebildet zwischen:
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der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD – Rot),
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der Freien Demokratischen Partei (FDP – Gelb),
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und Bündnis 90/Die Grünen (Grüne).
Viertens: Wahl des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin
Nachdem sich die Parteien auf eine Koalition geeinigt haben:
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schlägt der Bundespräsident/die Bundespräsidentin dem Bundestag eine Person für das Amt des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin vor – in der Regel die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat der stärksten Koalitionspartei,
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dieser Vorschlag wird dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt,
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gewählt ist, wer die sogenannte Kanzlermehrheit erreicht – also die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (mindestens 50 % + 1).
Erhält der vorgeschlagene Kandidat oder die Kandidatin diese Mehrheit nicht, kann innerhalb von 14 Tagen erneut gewählt werden.
Gelingt auch dann keine klare Mehrheit, kann der Bundespräsident/die Bundespräsidentin entscheiden, ob:
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die Person mit relativer Mehrheit ernannt wird, oder
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der Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angesetzt werden.
Fünftens: Regierungsbildung – Ernennung der Ministerinnen und Minister
Nach der Wahl des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin:
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schlägt dieser/diese die Bundesministerinnen und Bundesminister vor,
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der Bundespräsident/die Bundespräsidentin ernennt die vorgeschlagenen Regierungsmitglieder formell.
Die Verteilung der Ressorts orientiert sich in der Regel am Koalitionsvertrag:
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die stärkste Partei übernimmt oft Schlüsselressorts wie Finanzen, Außenpolitik oder Verteidigung,
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die anderen Koalitionspartner erhalten Ministerien entsprechend ihrer politischen Stärke und den Verhandlungsergebnissen.
Sechstens: Amtseid und Aufnahme der Regierungsarbeit
Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin und die Bundesministerinnen und Bundesminister legen vor dem Bundestag den verfassungsmäßigen Amtseid ab.
Erst danach nimmt die neue Bundesregierung ihre Arbeit offiziell auf und übernimmt die Verantwortung für die innen- und außenpolitische Führung des Landes im Rahmen ihres Regierungsprogramms.
Wichtige Anmerkungen
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Der Bundespräsident/die Bundespräsidentin verfügt nicht über eine freie politische Gestaltungsgewalt bei der Regierungsbildung, sondern erfüllt überwiegend repräsentative und formelle Funktionen.
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Die eigentliche Macht bei der Wahl und Kontrolle der Regierung liegt beim Bundestag.
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Kleinere Parteien können zur „Zünglein an der Waage“ werden, insbesondere dann, wenn keine der großen Parteien eine klare eigene Mehrheit erreicht.
Was passiert, wenn die Regierung stürzt?
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Zieht der Bundestag dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin durch ein konstruktives Misstrauensvotum (konstruktives Misstrauensvotum) das Vertrauen entzogen, kann er gleichzeitig eine neue Kanzlerin oder einen neuen Kanzler wählen.
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Kommt es zu wiederholtem Scheitern bei der Regierungsbildung oder zu einer instabilen Mehrheit, kann der Bundespräsident/die Bundespräsidentin den Bundestag auflösen und Neuwahlen anordnen.
Schlussfolgerung
Die Regierungsbildung in Deutschland ist zugleich komplex und klar geregelt. Sie spiegelt die Tiefe der deutschen Demokratie wider, die auf Dialog, Verhandlung und Machtteilung basiert.
Auch wenn die Wählerinnen und Wähler die Regierung nicht direkt wählen, bildet ihre Stimme die Grundlage für jeden Koalitionsvertrag und jede Regierung, die im Bundestag zustande kommt.
Es handelt sich um ein ausgereiftes parlamentarisches System, das Stabilität, Machtbalance und die Achtung des Wählerwillens innerhalb eines präzisen verfassungsrechtlichen Rahmens gewährleistet.
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