Frauenhaus

Was ist das Frauenhaus in Deutschland? Ein umfassender Ratgeber

Das Frauenhaus in Deutschland ist ein sicherer Zufluchtsort für Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind oder sich in einer Situation befinden, die ihre Sicherheit gefährdet. Diese Einrichtungen bieten Frauen (und ihren Kindern, sofern vorhanden) akuten Schutz sowie soziale, psychologische und rechtliche Unterstützung. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir im Detail, was ein Frauenhaus ist, welche Leistungen es anbietet, wie man Zugang erhält, wie man die Hilfe nutzen kann und welche wichtigen Entwicklungen es bis zum Jahr 2025 gegeben hat.


1. Definition des Frauenhauses und seine Rolle in Deutschland

Ein Frauenhaus ist eine sichere Schutzunterkunft, in der Frauen aufgenommen werden, die von häuslicher Gewalt oder einer schweren Bedrohung ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit betroffen sind. Das Hauptziel besteht darin, Frauen den Ausstieg aus der Gewaltspirale zu ermöglichen und ihnen – sowie ihren Kindern (falls vorhanden) – einen geschützten Raum zu bieten, in dem sie sofortige Hilfe und Sicherheit erhalten.

Zentrale Ziele des Frauenhauses

  • Sofortiger Schutz:
    Aufnahme von Frauen in akuten Notlagen rund um die Uhr; die Adresse ist in der Regel nicht öffentlich bekannt, um Anonymität und Sicherheit zu gewährleisten.

  • Psychosoziale Unterstützung:
    Psychologinnen und Sozialarbeiterinnen bieten Beratung und stabilisierende Maßnahmen an.

  • Rechtliche Unterstützung:
    Beratung zu rechtlichen Schritten wie dem Beantragen von Schutzanordnungen, dem Einreichen einer Strafanzeige oder der Einleitung eines Scheidungsverfahrens.

  • Stärkung und Verselbstständigung:
    Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder bei der Fortsetzung von Ausbildung und Qualifizierung.


2. An wen richtet sich das Frauenhaus?

  • Frauen, die häusliche Gewalt erleben:
    Dazu zählen körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt durch Ehemann, Partner oder andere Familienangehörige.

  • Mädchen und junge Frauen, die unter familiärer Gewalt oder Zwangsheirat leiden:
    Das Frauenhaus bietet Schutz für Mädchen, die von Zwangsheirat oder massiver familiärer Gewalt bedroht sind.

  • Mütter mit Kindern:
    Mütter können ihre Kinder mit ins Frauenhaus bringen, um sie nicht der Gefahr im gewalttätigen Umfeld auszusetzen.

  • Frauen, die von „Ehrenverbrechen“ bedroht sind:
    Bei ernsthaften Drohungen können Frauenhäuser einen sicheren Rückzugsort bieten.

Hinweis: Unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus (Geflüchtete, Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthalt, deutsche Staatsbürgerinnen) kann jede Frau aufgenommen werden, wenn sie akut Schutz und Sicherheit benötigt.


3. Zentrale Leistungen im Frauenhaus

3.1 Unterkunft und Schutz
  • Sicherer, geheimer Ort:
    Die Standorte der Frauenhäuser sind meist nicht öffentlich bekannt, um die dort lebenden Frauen zu schützen.

  • Gemeinschaftliches Wohnen:
    Je nach Struktur des Hauses erhalten Frauen mit ihren Kindern eigene Zimmer; Badezimmer, Küche und Gemeinschaftsräume werden häufig gemeinsam genutzt.

3.2 Psychologische und soziale Beratung
  • Psychologische Unterstützung:
    Regelmäßige Gespräche mit Psychologinnen oder Fachberaterinnen helfen, die Folgen der Gewalterfahrungen zu verarbeiten und Stabilität aufzubauen.

  • Sozialpädagogische Begleitung:
    Unterstützung bei Informationen zu finanziellen Hilfen, Wohnen, Bildung und der Begleitung zu Ämtern wie Sozialamt oder Jobcenter.

3.3 Rechtliche Unterstützung
  • Rechtsberatung und Orientierung:
    Informationen zu Scheidungsverfahren, Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (Gewaltschutzgesetz), Sorgerecht und Umgangsrecht.

  • Weitervermittlung:
    Kontaktvermittlung zu Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familienrecht und häusliche Gewalt sowie Organisation von Dolmetscher*innen für Behördengänge und Gerichtsverfahren.

3.4 Unterstützung für Kinder
  • Begleitung und Förderung:
    Kinder erhalten, soweit möglich, eigene Unterstützungsangebote, um das Erlebte zu verarbeiten und ihre psychische Gesundheit zu stärken.

  • Kooperation mit Bildungsinstitutionen:
    Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas, um den Bildungsweg der Kinder zu sichern und ein stabiles Umfeld zu schaffen.


4. Wie kann man ein Frauenhaus erreichen?

Telefonische Kontaktaufnahme:
Es gibt regionale und bundesweite Hotlines für von Gewalt betroffene Frauen (z. B. 08000 116 016 in Deutschland), die sofortige Beratung anbieten und an ein nahegelegenes Frauenhaus vermitteln können.
Viele dieser Hotlines stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung oder können Dolmetscherdienste hinzuschalten.

Direkte Zuflucht im Notfall:
Ist das Leben der Frau akut bedroht, kann sie die Polizei (110) rufen. Die Polizei arbeitet mit Frauenhäusern zusammen und kann die Betroffene direkt in eine Schutzunterkunft bringen.
In manchen Fällen erfolgt die Aufnahme über soziale Dienste, Krankenhäuser oder Beratungsstellen.

Online-Auftritte von Frauenorganisationen:
Viele Vereine und Organisationen stellen interaktive Karten und Datenbanken zur Verfügung, über die Frauenhäuser in der Nähe gefunden werden können.
Oft ist auch Kontakt per E-Mail oder über verschlüsselte Chatangebote möglich.

Hinweis: In der Regel werden die genauen Adressen der Frauenhäuser nicht öffentlich genannt, um Täter oder verfolgte Personen daran zu hindern, die Frauen aufzuspüren.


5. Aufenthaltsdauer und Finanzierung

5.1 Aufenthaltsdauer

Es gibt meist keine starre Höchstaufenthaltsdauer. Frauen bleiben, bis eine alternative Wohnmöglichkeit gefunden ist oder sie wirtschaftlich und sozial ausreichend stabil sind.
Im Durchschnitt kann der Aufenthalt von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder sogar bis zu einem Jahr dauern – je nach Situation, Gefährdungslage und Unterstützungsbedarf.

5.2 Finanzierung
  • Staatliche Unterstützung:
    Frauenhäuser werden je nach Bundesland und Kommune ganz oder teilweise über öffentliche Mittel finanziert.

  • Sozialleistungen:
    Viele Frauen erhalten Leistungen wie Bürgergeld oder andere Sozialhilfen, die die Kosten des Aufenthalts mit abdecken.

  • Wohlfahrtsverbände und Spenden:
    Neben staatlicher Finanzierung sind Spenden, kirchliche Träger und Stiftungen wichtige Pfeiler zur Sicherung der Angebote.


6. Neue Entwicklungen bis 2025

6.1 Digitalisierung und Online-Beratung
  • Ausbau von Online-Beratungsangeboten für Frauen, die ihr Zuhause nicht verlassen können oder aus Angst beobachtet werden.

  • Entwicklung sicherer Plattformen für Video- oder Textchats mit Fachberaterinnen für häusliche Gewalt.

6.2 Ausbau der Kapazitäten
  • Aufgrund des gestiegenen Bewusstseins für häusliche Gewalt wurden zusätzliche Fördermittel bereitgestellt, um mehr Plätze in Frauenhäusern – insbesondere in Ballungsräumen – zu schaffen.

  • Bundesweite Kampagnen zur Einrichtung weiterer Frauenhäuser in ländlichen Regionen mit bisher unzureichendem Angebot.

6.3 Fokus auf Migrantinnen und Geflüchtete
  • Frauenhäuser stellen zunehmend Dolmetscher*innen sowie mehrsprachige Informationsmaterialien zur Verfügung.

  • Engere Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden und sozialen Einrichtungen, um die Rechte von Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus zu stärken, die Gewalt erleben und aus Angst um ihren Aufenthalt zögern, Hilfe zu suchen.

6.4 Kulturelle Sensibilisierung
  • Fortbildungen für Mitarbeiterinnen zu kulturellen Hintergründen, Themen wie „Ehre“, Zwangsheirat und familiären Strukturen in unterschiedlichen Communities.

  • Kooperationen mit Frauen- und Migrantinnenorganisationen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Gewaltprävention und Frauenrechte.


7. Häufige Fragen (FAQ) zum Frauenhaus

7.1 Ist für die Aufnahme ins Frauenhaus unbedingt eine Polizeianzeige nötig?
Nein. Eine Frau kann über Hotline, Beratungsstelle oder direkt ins Frauenhaus vermittelt werden, auch ohne eine Strafanzeige gestellt zu haben. Aus rechtlichen Gründen ist eine Anzeige jedoch oft sinnvoll, um langfristigen Schutz zu sichern.

7.2 Muss ich für den Aufenthalt im Frauenhaus zahlen?
In vielen Fällen werden die Kosten durch Sozialleistungen (z. B. über Jobcenter oder Sozialamt) übernommen, insbesondere wenn die Frau über kein ausreichendes Einkommen verfügt.
Verdient die Frau eigenes Geld, kann ein Eigenanteil anfallen. Jede Situation wird individuell geprüft.

7.3 Was ist mit älteren Söhnen, die mit der Mutter kommen?
Die Regelungen variieren von Haus zu Haus. In manchen Frauenhäusern dürfen Jungen bis zu einem bestimmten Alter (z. B. 14 oder 16 Jahre) mit der Mutter wohnen. Ältere Söhne können ggf. alternative Unterbringungsangebote erhalten.

7.4 Kann eine Frau das Frauenhaus verlassen und später wieder zurückkehren?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Frauenhäuser sind keine geschlossenen Einrichtungen. Die Sicherheit steht jedoch im Vordergrund, daher gelten Regeln wie das strikte Geheimhalten der Adresse. Kommt eine Frau erneut zurück, wird der Schutzbedarf erneut geprüft.


8. Tipps für Betroffene und Unterstützende

  • Eigene Rechte kennen:
    Informiere dich über deine Rechte in Deutschland in Bezug auf häusliche Gewalt und nutze Beratungsstellen, wenn du Fragen hast.

  • Wichtige Dokumente sichern:
    Wenn möglich, Ausweis oder Pass, Krankenversicherungskarte, wichtige Vertragsunterlagen und Unterlagen der Kinder an einem sicheren Ort bereithalten.

  • Diskrete Kommunikation:
    Nutze bei Bedarf ein eigenes Handy, eine neue E-Mail-Adresse oder verschlüsselte Messengerdienste, um mit Beratungsstellen oder Frauenhäusern zu kommunizieren.

  • Unterstützung im Umfeld suchen:
    Wende dich an Migrantinnenvereine, Frauenzentren oder Beratungsstellen, die Sprachmittlung und kulturell sensible Hilfe anbieten.

  • Bei akuter Gefahr sofort Hilfe rufen:
    Bei unmittelbarer Bedrohung rufe die Polizei (110) oder die bundesweite Hilfetelefonnummer bei Gewalt gegen Frauen.


9. Fazit

Frauenhäuser in Deutschland sind eine lebenswichtige Anlaufstelle für Frauen, die häusliche Gewalt erleben oder sich in ihrer Familie nicht mehr sicher fühlen. Durch den kontinuierlichen Ausbau von Schutzplätzen und Unterstützungsangeboten bis 2025 erreichen sie immer mehr Betroffene – unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus. Die zentrale Botschaft lautet: Gewalt ist kein Schicksal, das hingenommen werden muss. Es gibt sichere Orte, Unterstützung und rechtliche Mittel, um ein Leben frei von Gewalt zu beginnen.

Die Kenntnis über Angebote und Arbeitsweise der Frauenhäuser kann das Leben einer Frau, die sich in Gefahr befindet, grundlegend verändern. Aufklärung und der Mut, Hilfe zu suchen, sind die ersten entscheidenden Schritte hin zu mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Würde für Frauen in Deutschland.


* Das Autor:innen- und Redaktionsteam unserer Website ist bemüht, durch gründliche Recherchen und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig bestätigt sein. Daher sollten die in diesem Artikel enthaltenen Informationen als erste Orientierung verstanden werden; für verbindliche und aktuelle Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden und offiziellen Stellen.


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