Wie wirkt sich eine frühere „Duldung“ auf die Anrechnung der Aufenthaltsjahre für die Einbürgerung in Deutschland aus?
Die „Duldung“ ist ein vorübergehender Aufenthaltsstatus, der Personen erteilt wird, die aus humanitären oder rechtlichen Gründen vorübergehend nicht aus Deutschland abgeschoben werden können. Sie stellt keinen vollwertigen Aufenthaltstitel und kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht dar. Dieser Rechtsstatus wirkt sich besonders auf die Berechnung der Aufenthaltszeit für die Einbürgerung aus.
Auswirkung der „Duldung“ auf die Anrechnung der Einbürgerungsjahre
Die Zeit mit „Duldung“ gilt in der Regel nicht als vollwertiger rechtmäßiger Aufenthalt
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht verlangt für die Einbürgerung in der Regel eine rechtmäßige, gesicherte und dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) über einen bestimmten Zeitraum (z. B. 8 Jahre).
Die Phase, in der sich eine Person im Status der „Duldung“ befindet, gilt als nur vorübergehender und nicht vollwertig rechtmäßiger Aufenthalt und wird daher üblicherweise nicht auf die für die Einbürgerung erforderlichen Jahre angerechnet.
Besondere Ausnahmen
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass bei sehr langer Duldungszeit und nachweislich besonderer Integration (z. B. sehr gute Sprachkenntnisse, Arbeit, gesellschaftliches Engagement) eine wohlwollende Einzelfallprüfung erfolgt und die Gesamtaufenthaltszeit günstiger bewertet wird.
Diese Ausnahme liegt vollständig im Ermessen der zuständigen Behörden und ist kein fester, einklagbarer Rechtsanspruch.
Rechtmäßige Aufenthaltszeiten vor und nach der „Duldung“
Wenn vor oder nach der Zeit mit „Duldung“ rechtmäßige Aufenthaltstitel bestanden haben, werden in der Regel nur diese rechtmäßigen Zeiten bei der Berechnung der für die Einbürgerung relevanten Aufenthaltsdauer berücksichtigt.
Die Zeit unter „Duldung“ selbst bleibt dabei im Normalfall unberücksichtigt.
Auswirkungen auf vorgezogene Einbürgerungsanträge
Eine Phase mit „Duldung“ erschwert in der Regel eine frühzeitige Einbürgerung, da sie keine stabile, rechtlich gesicherte Grundlage für einen Einbürgerungsanspruch bietet.
Tipps für Personen mit (früherer) „Duldung“
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Möglichst früh eine Umwandlung des Status in einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen oder Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit) anstreben.
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In sprachliche und gesellschaftliche Integration investieren (Deutschkurse, Arbeit, Ausbildung, Ehrenamt), um später bessere Chancen im Einbürgerungsverfahren zu haben.
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Eine auf Migrationsrecht spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um die eigene Rechtsposition und mögliche Wege aus der „Duldung“ zu verbessern.
Fazit
Die Zeit einer früheren „Duldung“ wird in der Regel nicht als rechtmäßige Aufenthaltszeit für die Einbürgerung in Deutschland angerechnet und stellt daher ein Hindernis beim Erwerb der Staatsangehörigkeit dar. Die Umwandlung des Status in einen gesicherten Aufenthaltstitel ist der wichtigste Schritt, um die erforderlichen Aufenthaltsjahre zu sammeln und langfristig in die deutsche Gesellschaft integriert zu werden.
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