Verfassungstreue und wie sie in Deutschland bewertet wird
Die Treue zur Verfassung (Verfassungstreue) ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie bedeutet, dass die Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber sich zu den zentralen Prinzipien der demokratischen Verfassungsordnung in Deutschland bekennen und keine Überzeugungen oder Aktivitäten vertreten, die diese Ordnung bedrohen.
Was bedeutet Verfassungstreue?
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Bindung an die verfassungsmäßigen Grundprinzipien wie Demokratie, Meinungsfreiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
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Ablehnung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer oder gesellschaftlicher Ziele.
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Akzeptanz des politischen Systems in Deutschland und Handeln innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Wie bewertet die Staatsangehörigkeitsbehörde (Staatsangehörigkeitsbehörde) die Verfassungstreue?
Überprüfung des allgemeinen Verhaltens
Es wird der rechtliche und tatsächliche Werdegang der antragstellenden Person geprüft, zum Beispiel, ob sie Straftaten gegen die staatliche Ordnung begangen hat oder an extremistischen Aktivitäten beteiligt war.
Persönliches Gespräch
In einem persönlichen Gespräch können Fragen zum Verständnis des demokratischen Systems und der Werte des Grundgesetzes gestellt werden.
Es wird geprüft, ob die antragstellende Person verfassungsfeindliche Ansichten äußert oder extremistische Gruppierungen unterstützt.
Unterlagen und Berichte
Gegebenenfalls werden Sicherheits- oder Polizeiberichte ausgewertet, soweit sie vorliegen.
Auch frühere politische oder gesellschaftliche Aktivitäten der antragstellenden Person können berücksichtigt werden.
Schriftliche Erklärung
In manchen Fällen wird von der antragstellenden Person verlangt, eine schriftliche Erklärung (Bekenntnis) zu unterschreiben, in der sie den Respekt vor der deutschen Verfassung und ihre Bindung an diese bekräftigt.
Beispiele für mögliche Verstöße gegen die Verfassungstreue
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Zugehörigkeit zu verbotenen Organisationen oder Parteien.
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Öffentliche Äußerung rassistischer oder demokratiefeindlicher Positionen.
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Teilnahme an Aktivitäten, die zu Gewalt oder Hass aufstacheln.
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Ablehnung der Rechtsordnung und Nichtanerkennung der Legitimität staatlicher Institutionen.
Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller
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Einhaltung der Gesetze und ein insgesamt rechtstreues Verhalten.
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Vermeidung jeder Beteiligung an extremistischen Gruppen oder Aktivitäten.
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Beschäftigung mit den Grundprinzipien des deutschen Grundgesetzes und den Werten der Gesellschaft.
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Ehrliche und klare Antworten im persönlichen Gespräch mit der Behörde geben.
Fazit
Die Verfassungstreue ist eine zentrale Voraussetzung, um sicherzustellen, dass Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, die demokratischen Werte und die Rechtsordnung des Landes achten. Die Bewertung erfolgt über das bisherige Verhalten, das persönliche Gespräch und gegebenenfalls ein formelles Bekenntnis und dient dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung sowie der Förderung einer gelungenen Integration neuer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in die deutsche Gesellschaft.
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