Abweichende Geburtsdaten in syrischen Dokumenten: Wie Sie diese vor dem Antrag auf Aufenthalt oder Staatsangehörigkeit in Deutschland bereinigen
Abweichende Geburtsdaten in offiziellen Dokumenten gehören zu den häufigsten Problemen, mit denen Syrer bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln oder der deutschen Staatsangehörigkeit konfrontiert sind. Solche Unterschiede können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Daher ist es unerlässlich, diese Unstimmigkeiten vor der Antragstellung zu klären.
Gründe für unterschiedliche Geburtsdaten in syrischen Dokumenten
Schreib- oder Druckfehler in den Registern des Personenstands (Standesamt / Zivilregister).
Abweichende Datumsangaben zwischen verschiedenen Urkunden, etwa Geburtsurkunde, Reisepass oder Familienbuch.
Unterschiede durch die Verwendung verschiedener Kalender (hijrischer vs. gregorianischer Kalender).
Persönliche oder rechtliche Änderungen, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden (z. B. nachträgliche Korrekturen oder Anpassungen).
Schritte zur Bereinigung abweichender Geburtsdaten vor der Antragstellung
1. Sammlung aller offiziellen Dokumente
Sammeln Sie sämtliche Unterlagen, in denen Ihr Geburtsdatum genannt wird – insbesondere:
Geburtsurkunde
Reisepass
Personalausweis
Familienbuch oder Familienregisterauszug
2. Gang zur syrischen Auslandsvertretung in Deutschland
Erkundigen Sie sich bei der syrischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat in Deutschland nach den offiziellen Verfahren zur Berichtigung oder Vereinheitlichung des Geburtsdatums.
In der Regel ist ein förmlicher Antrag auf Datenkorrektur oder die Ausstellung eines neuen Dokuments erforderlich.
Möglicherweise müssen Sie dazu Formulare ausfüllen und zusätzliche Nachweise vorlegen.
3. Nachweis des korrekten Geburtsdatums
Legen Sie unterstützende Belege vor, die das richtige Geburtsdatum stützen, zum Beispiel:
Schulbescheinigungen oder Abschlusszeugnisse
Ärztliche Unterlagen oder Krankenakten
Weitere amtliche Dokumente, in denen Ihr richtiges Geburtsdatum seit längerer Zeit geführt wird
4. Dokumentation der Änderung in Deutschland
Nachdem das Geburtsdatum in den syrischen Dokumenten korrigiert wurde, sollte die Änderung – soweit notwendig – auch in Deutschland berücksichtigt werden, zum Beispiel:
durch Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde
gegebenenfalls durch Eintrag oder Hinweis beim Einwohnermeldeamt bzw. Standesamt
5. Information der Ausländerbehörde oder Staatsangehörigkeitsbehörde
Reichen Sie bei der Antragstellung Kopien der korrigierten Dokumente zusammen mit einer schriftlichen Erläuterung der bisherigen Unstimmigkeiten ein.
Beschreiben Sie kurz, dass ein Fehler vorlag, wie er korrigiert wurde und welches Datum nun als verbindlich gilt.
Wichtige Hinweise
Stellen Sie keinen Antrag auf Aufenthalt oder Einbürgerung, solange das Geburtsdatum in den verschiedenen Dokumenten noch nicht vereinheitlicht ist, um Nachfragen, Verzögerungen oder eine mögliche Ablehnung zu vermeiden.
Ziehen Sie bei komplexen Fällen (z. B. sehr alte Dokumente, fehlende Unterlagen, lange Zeiträume im Ausland) einen Fachanwalt für Migrationsrecht oder eine spezialisierte Beratungsstelle hinzu.
Bewahren Sie alle Schriftwechsel, Bescheide und Unterlagen zur Korrektur des Geburtsdatums sorgfältig auf.
Fazit
Abweichende Geburtsdaten in syrischen Dokumenten sind ein häufiges, aber lösbares Problem. Durch ein geordnetes rechtliches und administratives Vorgehen – beginnend bei der syrischen Auslandsvertretung und anschließend der Information der deutschen Behörden – lassen sich die Daten vor der Antragstellung bereinigen. Ein einheitliches, offiziell bestätigtes Geburtsdatum erleichtert die Bearbeitung Ihres Aufenthalts- oder Einbürgerungsantrags erheblich und erhöht die Chancen auf eine zügige und positive Entscheidung.
Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Webseite ist bemüht, durch sorgfältige Recherchen und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben sich als nicht vollständig gesichert erweisen. Daher sollten die in den Artikeln enthaltenen Informationen als erste Orientierung verstanden werden; für verbindliche und bestätigte Auskünfte wenden Sie sich bitte stets an die zuständigen Behörden und Fachstellen.